Inhalt der Ausgabe 03/2024
Aktuelle Online-Seminare
+++ Handelsrechtliche Behandlung von Energielieferverträgen - Anwendung des IDW RS ÖFA 3 sowie die Notwendigkeit von Drohverlustrückstellungen +++ Prüfung der Abrechnungen nach dem Soforthilfegesetz Erdgas Wärme (EWSG) sowie im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen +++ Umlagen im Bereich Energieversorgung - Einzelfragen zur Testierung nach EEG und KWKG für Vertriebe und Netzbetreiber +++
VKW aktuell
+++ Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss +++ Vorgehen zum weiteren Aufbau des Wasserstoffnetzes +++ Bundesregierung verabschiedet Kraftwerksstrategie +++ KMU-Beauftragter der EU ernannt +++ Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte +++ Kommunalabwasserrichtlinie auf der Zielgeraden +++ EuG: KWKG ist keine Beihilfe +++ Nachhaltige Energieversorgung im Wärmebereich +++
Aufsatz
Das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz sieht an unterschiedlichen Stellen die Beteiligung Dritter an der Wärmeplanung vor. Der Beitrag stellt die verschiedenen Beteiligungsformen sowie die Rechte und Pflichten der zu beteiligenden Personen vor.
Die öffentliche Wasserversorgung wie auch die öffentliche Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und obliegen als solche den Kommunen. Während die öffentliche Abwasserbeseitigung, also die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, in Deutschland in der Regel öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, ist die Wasserversorgung in vielen Fällen privatrechtlich organisiert. Da sich die Bemessung der Schmutzwassergebühren im Regelfall nach der aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassermenge richtet, gibt es somit eine Verbindung zwischen der (oft) privatrechtlichen Wasserversorgung und der öffentlich-rechtlichen Abwasserbeseitigung.
Mit den Energiepreisbremsen wurden die Energieversorgungsunternehmen vom Gesetzgeber mit umfassenden Ermittlungs-, Abrechnungs- und Antragspflichten belastet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auf die aus der neuartigen Entlastungsmethodik einheitlicher Energiepreise entstandenen Wettbewerbsdefizit mit umfassenden Sanktionsandrohungen reagiert, die das Bundeskartellamt durch die Einleitung zahlreicher Verfahren und zahlreicher Pressemitteilungen hierzu aufgegriffen hat.
Wirtschaftsrecht
EuGH, Urteil vom 07.12.2023 - C-634/21
Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anmelden müssen und erst nach Genehmigung durch die Kommission durchführen dürfen. Nach der EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen kann die Kommission bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären und von der im AEUV festgelegten Anmeldepflicht freistellen.
OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2023 – 13 Verg 2/23
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2023 - VI-3 Kart 183/23
Steuerrecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2023 – 1 K 2107/20 U
FG Köln, Urteil vom 07.11.2023 –8K2418/22 – (rkr.)
Arbeitsrecht
BAG, Urteil vom 23.8.2023 – 5 AZR 349/22
Buchbesprechungen
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