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Inhalt der Ausgabe 02/2024

Aktuelle Online-Seminare

Aktuelle Online-Seminare

+++ Steuerliche Aspekte der Elektromobilität +++ Umsatzsteuer Basics für die Energiewirtschaft +++ BNetzA-Festlegungen zu § 6b EnWG - Überblick und regulatorische Auswirkungen +++ Handelsrechtliche Behandlung von Energielieferverträgen - Anwendung des IDW RS ÖFA 3 sowie die Notwendigkeit von Drohverlustrückstellungen +++

VKW aktuell

VKW aktuell

+++ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) +++ BNetzA: Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung +++ Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden +++ Aktuelle Änderungen bei den EU-Schwellenwerten für öffentliche Aufträge ab 2024 +++ Hinweis zu Jahresabschlüssen +++ BFH: Auf verlässliche Verkehrsverbindungen darf man sich heutzutage nicht (mehr) verlassen +++ Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten für den Stromnetzausbau +++

Aufsatz

Stadtwerke als Betreiber kommunaler Rechenzentren

Der Bedarf an Bandbreite und die damit verbundenen Speicherkapazitäten sind im Laufe der vergangenen Jahre aufgrund der technologischen Entwicklung und der veränderten Arbeitswelt stark gestiegen. Rechenzentren werden in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft (ERP-Systeme, Kommunikation etc.), der öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Bildung etc.) und der Infrastruktur (Bahn-, Versorgungsnetze etc.) benötigt. Die notwendigen Serverkapazitäten können von Unternehmen eingekauft oder selbst geschaffen werden.

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde erstmals mit Wirkung ab dem 01.01.2023 ein neuer ermäßigter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent in der Umsatzsteuer eingeführt. Anwendbar ist dieser sog. Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für Gegenstände zur Erzeugung von Solarenergie und findet bei der Lieferung selbst als auch bei der Installation von Solarmodulen und Speichern einschließlich der wesentlichen Komponenten Anwendung. Nach dem Gesetzeswortlaut lassen die Tatbestandsvoraussetzungen jedoch einen erheblichen Auslegungsspielraum zu. Mit Schreiben vom 27.02.2023 hat sich das BMF erstmals zur Anwendung und Auslegung des § 12 Abs. 3 UStG geäußert.

Wirtschaftsrecht

Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen

BVerwG, Urteil vom 19.12.2023 –7C4.22

Operative Abwicklungskosten eines Netzbetreibers nach EEG und KWKG sind beeinflussbare Kosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2023 – 3 Kart 32/22

Steuerrecht

Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung

BFH, Urteil vom 12.07.2023 – XI R 41/20

Bildung von Bewertungseinheiten im Energiehandel

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2023 – 7 K 634/18 F

Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft bei rechtlich nicht entflochtenen Unternehmen

LfSt Niedersachsen, Vfg. vom 26.09.2023 – S 2137-St221/St 224a-2815/2023 II

Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft – BFH-Urteil vom 06.02.2013 – I R 62/11

LfSt Niedersachsen, Vfg. vom 26.09.2023 – S 2137-St221/St 224a-2815/2023

Arbeitsrecht

Schriftformerfordernis der Befristungsabrede bei nachträglicher Vorverlagerung des Arbeitsbeginns

BAG, Urteil vom 16.08.2023 – 7 AZR 300/22

Buchbesprechungen

WP Handbuch. Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung

Buchführung in gemeinnützigen Vereinen

Im Focus

Im Focus/Impressum

+++ BNetzA: Pressebericht über Bußgelderlass mit voller Namensnennung des Unternehmens? +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-27
 

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Jahrgang 2024