Inhalt der Ausgabe 04/2017
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Sie schließt sich i. d. R. – fast schon wie eine Grußformel – an belastende Bescheide an, kommt in der Verwaltungspraxis tagtäglich zum Einsatz und wirft doch immer wieder neue Fragen auf. Die Rede ist von der Rechtsbehelfsbelehrung im Sozialverwaltungsverfahren. Während nach anfänglichen Irritationen lange Zeit Ruhe an ihrer Front herrschte, sind inzwischen, bedingt durch die modernen elektronischen Kommunikationsformen, neue Probleme entstanden, die es im nachstehenden Beitrag darzustellen und sodann einer sachgerechten Lösung zuzuführen gilt.
Das Europäische Recht unterscheidet zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen und Sozialhilfeleistungen. Für Leistungen der sozialen Sicherheit gelten weitreichende Koordinierungsregelungen, insbesondere die Zusammenrechnung der in den Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten und der volle Geldleistungsexport. Deutlich geringere Vorgaben enthält das Europäische Recht für die Sozialhilfe. Zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit und denen der Sozialhilfe liegen die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen, die spezifisch in das wirtschaftliche und soziale Umfeld des jeweiligen Mitgliedstaates eingebunden sind und die sowohl Merkmale der sozialen Sicherheit als auch Merkmale der Sozialhilfe enthalten.
Kurzbeiträge
Zwei Gesetzentwürfe aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Bundeskabinett noch vor dem Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode (2013–2017) auf den Weg gebracht, zum einen die lange umstrittene Angleichung der Ost an die Westrenten, zum anderen nicht weniger strittige Verbesserungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die aufgrund eines Schicksalsschlages nicht mehr voll arbeiten können. Die Renten in Ost und Westdeutschland sollen mit dem „Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung“ bis 1. Juli 2024 vollständig angeglichen sein. Die Anhebung auf das Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden.
Eine „Schuldenexplosion“ ist gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beobachten: Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Beitragsrückstände von Krankenkassen-Mitgliedern innerhalb eines Jahres von 4,5 auf sechs Milliarden Euro erhöht. Allein auf den Personenkreis der Selbstständigen entfallen davon fast fünf Milliarden Euro. Im Jahr 2011 hatte der Schuldenstand bei lediglich einer Milliarde Euro gelegen. Ein wesentlicher Grund für die negative Entwicklung in den letzten Jahren dürfte in der zunehmenden Beitragsüberlastung insbesondere von Solo-Selbstständigen und ihrer finanziellen Instabilität liegen.
Trotz des ungünstigen Zinsumfeldes konnte die private Krankenversicherung ihre Rücklagen im vergangenen Jahr deutlich aufbessern. Die Alterungsrückstellungen stiegen auf 233 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Plus von 5,9 Prozent. Die PKV hält sich große Kompetenz und Sorgfalt bei der Anlage der Versichertengelder zugute und trifft, so der Vorsitzende des PKVVerbandes, Uwe Laue, nachhaltig und verlässlich dafür Vorsorge, dass für die Versicherten im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.
Ein erfreuliches Finanzplus von 1,38 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2016 erwirtschaftet. Nach den ersten sechs Monaten hatte der Überschuss bei 598 Millionen Euro gelegen. Im Jahr 2015 war noch ein Defizit von 1,14 Milliarden Euro zu verzeichnen gewesen. Während die Gesamtreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Jahreswechsel 2016/17 rund 15,9 Milliarden Euro betrugen, wies die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Finanzreserven von 9,1 Milliarden Euro auf.
Nachgefragt
Gesetzgebung und Praxis
Der Bundesrat hat am 10.3.2017 die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil und Hilfsmittelversorgung gebilligt. Künftig erhalten Patienten mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen. Die Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für mehr Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln.
Nachrichten aus der EU
+++ Alternde Belegschaften: steigende Bedeutung der Rehabilitation +++ Elektronische Dienstleistungskarte +++ Keine Sanktion von EUVersandapotheken +++ Kommissionspräsident Juncker stellt Weißbuch zur „Zukunft der EU“ vor +++
Rechtsprechung
Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen
Anspruch auf Fahrkosten
BSG, Urteil vom 13.12.2016 – B 1KR 2/16 R –
Erstattungsansprüche Krankenkasse/Rentenversicherungsträger – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – Krankengeld
LSG BerlinBrandenburg, Urteil v. 26.1.2017 – L 1 KR 46/15 –
Aktuelles
+++ Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt +++ Mehr tödliche Unfälle im Haushalt als im Straßenverkehr +++ Mehr Zahn-Zusatzversicherungen +++ In Zukunft geringere Rentenansprüche für Männer +++ Auf die Mitgliederzahl kommt es an +++ Mindestlohn und Minijobber +++ Neue Anerkennungsmöglichkeiten für Berufskrankheiten +++ Vielfältige Leistungen neben einer Rente +++ 16 Millionen Menschen leiden an Fettleibigkeit +++ Teilrente und Hinzuverdienst werden kombinierbar +++ Mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger +++ Modellversuch bei Heil und Hilfsmitteln +++ Rentenerhöhung macht mehr Rentner steuerpflichtig +++ Weiterhin volle Beitragspflicht für Betriebsrenten +++ Abschläge in Milliarden-Höhe +++ Immer mehr Menschen in Pflege +++ Junge Erwachsene leiden besonders unter Kopfschmerzen +++ 25 Apotheken auf 100.000 Einwohner +++ Altersrente für langjährig Versicherte +++ 1,4 Millionen Brillenträger profitieren von einem neuen Gesetz +++ Ein neues Internet-Vergleichsportal +++ Eine Erhöhung der Renten um rund zwei Prozent +++
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