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Inhalt der Ausgabe 03/2006

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Aufsätze

Das Verfassungsrecht und die gesetzliche Unfallversicherung

Rechtsschutz gegen Methodenentscheidungen des Gemeinsamen Bewertungsausschusses nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Auslegung des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB II

Private Arbeitsvermittlung – Ein Beispiel sozialrechtlich überlagerten Zivilrechts

Die Tätigkeit des Bundessozialgerichts im Jahre 2005 – Rechtsprechungsübersicht

Entscheidungsbesprechungen

1) § 8 Abs. 1 SGB VII

1. Der Begriff der „selbstgeschaffenen Gefahr“ hat in der gesetzlichen Unfallversicherung keine eigenständige rechtliche Bedeutung.

2. Setzt sich ein Versicherter bei der Arbeit bewusst einem besonderen Risiko aus, so wird der sachliche („innere“) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit dadurch nicht beseitigt.

3. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Arbeitsverrichtung und Unfallereignis kann dagegen ausnahmsweise fehlen, wenn die betrieblichen Umstände durch eine selbst geschaffene Gefahr so weit in den Hintergrund gedrängt werden, dass letztere als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist.

(Urteil des 2. Senats des BSG vom 12. 4. 2005 – B 2 U 11/04 R – Anmerkung von Dr. Wolfgang Ricke, Berlin)

2) §§ 119, 428 SGB III

Ein über 58-jähriger Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III bezieht, genügt den Anforderungen an seine objektive Verfügbarkeit (Erreichbarkeit), wenn er einen Postnachsendeantrag gestellt hat (Abgrenzung zu BSG vom 14. 3. 1996 – 7 RAr 38/95 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 16; BSG vom 28. 11. 1996 – 7 RAr 30/95 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 9).

(Urteil des 7a. Senats des BSG vom 30. 6. 2005 – B 7a/7 AL 98/04 R – Anmerkung von Reinhard Fischer, Nürnberg)

3) § 51 SGG; § 17a GVG

In Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für die ab 1. 1. 2005 anhängig werdenden Rechtsstreitigkeiten auch dann zuständig, wenn noch das bis zum 31. 12. 2004 geltende Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anwendbar ist.

(Beschluss des 9. Senats des BSG vom 13. 10. 2005 – B 9b SF 4/05 R – Anmerkung von Prof. Dr. Dirk Waschull, Münster )

Zur Information

Zur Information

Zahnärzte beurteilen Gesundheitspolitik weiterhin skeptisch / Deutscher Sozialgerichtstag e. V. gegründet
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
 

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