Inhalt der Ausgabe 06/2013
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Die Herausforderung bei Frühwarnsystemen zur Erkennung strategischer Krisen liegt weniger in den technischen Details derartiger Systeme als vielmehr in der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte zur Analyse des Geschäftsmodells und vor allem in der Ableitung adäquater Konsequenzen derartiger Analysen. Hier liegt die eigentliche Herausforderung für Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer.
Der BGH hat entschieden, dass eine insolvenzabhängige Lösungsklausel bei Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie nach § 119 InsO unwirksam ist, wenn sie im Voraus die Anwendung des § 103 InsO ausschließt. Für die Vertragspraxis stellt sich nun die drängende Frage, ob infolge der Entscheidung des BGH jetzt etwa alle vertraglichen Lösungsklauseln, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, unwirksam sind.
Zeigt sich im Rahmen der Ermittlungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters oder Treuhänders, dass der Schuldner Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung ist, wirft dies eine Reihe von interessanten rechtlichen Fragen auf. Im Beitrag wird erläutert, in welchen Fällen der Verwalter eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung des Schuldners in Anspruch nehmen kann und welche versicherungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Am 1.1.2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) in Kraft getreten. Aus Sicht der Unternehmen stellt die Reform einen Meilenstein dar, denn der Gesetzgeber versucht nun aktiv, die Position des Gläubigers zu stärken und den Druck auf den Schuldner zu erhöhen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zwangsvollstreckungsreform und beleuchtet, wie ein Unternehmer gegen einen säumigen Geschäftspartner effektiv und ohne großen finanziellen Aufwand vorgehen kann.
Das wesentliche Ziel des ESUG, nämlich die Möglichkeit, die Gläubiger bereits von Beginn an in das Insolvenzverfahren einzubinden – insbesondere zur Bestimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters – wird zunehmend genutzt. Nach wie vor ist die Praxis jedoch geprägt von Unsicherheiten auf Seiten aller Beteiligten, wie der gesetzgeberische Wille sachgerecht umzusetzen ist.
Wachstum im Anschluss an Krisen führt i. d. R. zu großen Finanzierungsproblemen. Die Unternehmen erhalten aufgrund der ungünstigen Ergebnis- und Vermögenssituation häufig kein zusätzliches Fremdkapital für die Finanzierung des Umlaufvermögens. Mögliches Wachstumspotenzial kann nicht umgesetzt werden. Der Beitrag stellt Instrumente zur Gegegensteuerung vor.
Anlässlich des am 25.9.2013 unter der Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte und Frank Roselieb in Hamburg veranstalteten Restrukturierungsgipfels 2013 (s. u. www.restrukturierungsgipfel.de) wurde über die Anwendung neuer Wege bei der Betriebsfortführung in der Krise heftig gestritten. Als Diskussionsgrundlage diente eine Fallstudie, im Rahmen derer die Sanierung im Wesentlichen mit Maßnahmen auf der Passivseite herbeigeführt werden sollte.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Pflichten des Komplementär-GmbH-Geschäftsführers der GmbH & Co. KG +++ Insolvenzanfechtung bei der Verwertung einer für ein Gesellschafterdarlehen bestellten Sicherheit +++ Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens +++ Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft aufgrund Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters +++ Umsatzsteueranspruch – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit? +++
+++ Inkasso-Herbstumfrage +++ BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung +++ Aumüller neuer FENCA-Präsident +++
+++ Konzerninsolvenzrecht +++ Gestaltungsmissbrauch bei Gesellschafterdarlehen +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (252) +++ Büchermarkt (289) +++ Zeitschriftenspiegel (290) +++ Veranstaltungen (291/292) +++ KSI-Vorschau (292) +++
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