Inhalt der Ausgabe 06/2021
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundes-Klimaschutzgesetz im März 2021 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig novelliert. Der Beitrag legt die Entscheidung des Gerichts sowie die Novelle des Klimaschutzgesetzes dar und zeigt, dass die Änderungen den vom Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen genügen. Zugleich wird deutlich gemacht, dass dies nur der erste Reformschritt sein kann.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 09.03.2021 ein umfassendes Gesetzespaket vorgelegt, das am 27.07.2021 in Kraft getreten ist. Der erste Teil des Beitrags stellt die wesentlichen Änderungen durch dieses Gesetzespaket dar, wobei der Schwerpunkt auf die Wasserstoff- und Verbraucherregelungen gesetzt wird.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18, entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Ermächtigungsgrundlage in § 24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die Vorgaben des dritten Energiebinnenmarktpakets verstoßen hat. Danach darf der nationale Verordnungsgeber die Ermessensfreiheit der Regulierungsbehörde nicht durch detaillierte Verordnungsregelungen vorstrukturieren. Das Urteil bedeutet das Ende der detaillierten normativen Regulierung durch den Verordnungsgeber.
Hohe Strompreise bieten Betreibern von Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Möglichkeit, Erträge zu optimieren. Optimierungspotentiale lassen sich dabei zum einen durch individuelle Vertragsgestaltung und zum anderen durch den Wechsel der gesetzlich vorgesehenen Veräußerungsform unter dem EEG erreichen. Der Artikel beleuchtet, in welchen Konstellationen eine Anpassung der Vermarktungsstrategie sinnvoll ist und zeigt unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten auf. Dabei werden Voraussetzung und Verfahren zur Erlangung und Übertragung von Herkunftsnachweisen ebenso dargestellt wie Regelungen über den Wechsel der Veräußerungsform.
ER standpunkte
ER aktuell
● OLG Düsseldorf weist Beschwerde von Nord Stream 2 zurück
● OVG Münster: Bebauungsplan für Datteln 4 ist rechtswidrig
● LG Köln: Teilurteil vom 13.08.2021 zu Scheibenpachtverträgen („Currenta“)
● Aktuelles aus Europa
● Zu guter Letzt
Rechtsprechung
BGH, Beschl. v. 06.07.2021 – EnVR 45/20
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.05.2020 – VI-3 Kart 694/19 /V)
EuGH, Urt. v. 02.09.2021 – C-718/18
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.2021 – 3 Kart 211/20
LG Köln, Teilurt. v. 13.08.2021 – 32 O 486/19
OVG Münster, Urt. v. 26.08.2021 – 10 D 40/15.NE
Tagungsbericht
ER ansichtssache
Dem verstorbenen Anarchisten David Graeber verdankt die Welt die Erkenntnis, dass es nicht so ganz wenige Jobs gibt, die gut bezahlt, aber völlig überflüssig sind: Leute erfassen Tatsachen und stellen sie in gutaussehenden Grafiken dar, die dann nie jemand verarbeitet. Sie leiten Mitarbeiter an, die besser ohne sie auskämen, vertuschen die Unfähigkeit ihrer Vorgesetzten oder dienen durch ihre schlichte Existenz dem Prestige ihrer Abteilung, deren Führung in Hinblick auf die Kopfstärke nicht hinter anderen Abteilungen zurückstehen will. Dachte man sich die Marktwirtschaft bislang immer als eher effizient, weil Märkte ja angeblich so clever sind, kamen nach Erscheinen von Graebers „Bullshit Jobs“ 2018 bei manchem doch Zweifel auf.
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