• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 05/2024

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Wer ist Elektrizitätsversorger? – Zur Abgrenzung nach dem Strompreisbremsegesetz

Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) wollte der Gesetzgeber schnell und möglichst un- kompliziert Verbrauchern wie Unternehmen einen Teil der Stromkosten abnehmen, die 2022 im Gefolge der Gaspreiskrise drastisch gestiegen waren. Das eilig verabschiedete Gesetz sah vor, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der vertraglich geschuldeten Entgelte für Strom nicht dem Letztverbraucher berechnen sollten, sondern der Übertragungsnetzbetreiber diesen Betrag übernahm.

Energy Sharing im europäischen und deutschen Recht: Durchbruch für Akzeptanz durch Teilhabe?

Energy Sharing – verstanden als „gemeinsame Energienutzung“ – gilt als akzeptanzfördernd, da es Teilhabe an der Energiewende vor Ort durch „eigene“ Erneuerbare-Energien-Projekte ermögliche. Obwohl Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich ist, breitet sich das Konzept nur zögerlich aus, da die Weitergabe von Strom an Letztverbraucher rechtliche Pflichten und damit einen bürokratischen Aufwand auslöst, das „Stromteilen“ aber finanziell nicht gefördert wird.

Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG – eine Beihilfemöglichkeit für stromkostenintensive Unternehmen

Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ oder Beihilfen ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen.

ER standpunkte

Interview mit Werner Diwald

ER aktuell

ER aktuell

● BImSchG-Novelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
● BNetzA-Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte
● OLG Hamm zur Spezialzuständigkeit der Landgerichte nach § 102 EnWG
● OLG Düsseldorf zur materiellen Ausschlussfrist bezüglich der Antragsstellung auf Erteilung einer Zahlungsberechtigung
● OVG Koblenz zur Errichtung einer Kleinwindenergieanlage im Außenbereich
● EU-Methanverordnung verabschiedet
● Zu guter Letzt

Rechtsprechung

Zuschlagsentwertung bei Innovationsausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2024 – 3 Kart 237/23

Festlegung der Erlösobergrenze: Tarifvertraglich gewährter Mehrurlaub als Lohnzusatzleistung

BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – EnVR 39/22
Vorgehend: OLG Stuttgart Kartellsenat, Beschl. v. 07.04.2022 – 2 Kart 2/21

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Auskunftsanspruch) nach § 83 EEG 2023

OLG Brandenburg, Urt. v. 13.06.2024 – 6 U 40/24
Vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 05.04.2024 – 11 O 69/24

„Möglichst geringe Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten“ als zulässige Zuschlagskriterien

OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.06.2024 – 6 U 222/23
– vorgehend: LG Mannheim, Urt. v. 22.11.2023 – 14 O 62/23

Gerichtszuständigkeit auf Grundlage des § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG

OLG Hamm, Beschl. v. 07.05.2024 – 7 U 109/23
Vorgehend: LG Dortmund, kein Datum verfügbar – 8 O 38/22 [EnW]

Errichtung und Betrieb einer Kleinwindenergieanlage im Außenbereich

OVG Koblenz, Urt. v. 04.04.2024 – 1 A 10247/23.OVG
– vorgehend: VG Koblenz, Urt. v. 27.02.2023 – 1 K 604/22.KO

Tagungsbericht

47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG | KWKG – „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“

ER ansichtssache

Wart da?

Liebe Leserinnen und Leser, kennen Sie noch den Duracell-Hasen? Ein rosaroter Plüschhase, der die sprichwörtliche Werbetrommel rührt. Natürlich für den Batteriehersteller Duracell, denn der elektrisch betriebene Duracell-Hase trommelt lustig weiter, während seine „Konkurrenten“, die mit Batterien anderer Hersteller bestückt sind, irgendwann entlustigt aufgeben. Also: Nur Duracell lässt Hasen trommeln und laufen!
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2024
Veröffentlicht: 2024-09-13
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2012