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Inhalt der Ausgabe 04/2022

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Der gewerbliche Energieliefervertrag – Teil 1

In Rechtsprechung und Literatur besteht seit jeher Einigkeit darüber, dass Vereinbarungen über die Belieferung mit elektrischer Energie und Gas dogmatisch als kaufvertragsähnliche Dauerschuldverhältnisse mit absolutem Fixgeschäftscharakter einzuordnen sind. Die in §§ 433 ff. Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) niedergelegten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien finden damit auf die Abwicklung derartiger Versorgungsverträge genauso ihre Anwendung wie die allgemeinen Regelungen (z. B. §§ 275, 305 ff., 313, 314, 362 BGB). Der vorstehend beschriebene Grundsatz des allgemeinen Vertragsrechts, dass abgeschlossene Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda), wird seit geraumer Zeit von Akteuren der Versorgungswirtschaft einerseits und von gewerblichen Kunden andererseits zunehmend in Frage gestellt.

Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Um den Klimawandel voranzutreiben, benötigt Europa beträchtliche Investitionen, die zu einem großen Teil durch staatliche Fördermaßnahmen finanziert werden müssen. Am 27.01.2022 sind die neuen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBL) der EU-Kommission in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser neuen Leitlinien wird die EU-Kommission zukünftig die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen für die Energiewende mit dem Binnenmarkt überprüfen. Das gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Förderrichtlinien.

Vermarktung von Regionalstrom aus Erneuerbaren Energien und digitale Echtzeitnachweise

Anknüpfend an den zweiteiligen Aufsatz, der in den beiden vergangenen Heften die energierechtlichen (ER 2022, 55) sowie die lauterkeitsrechtlichen Aspekte der Grünstromvermarktung (ER 2022, 99) in den Blick genommen hat, soll dieser abschließende Teil der Aufsatzreihe auf die Vermarktung von regionalem Strom aus Erneuerbaren Energien näher eingehen. Da das Zusammenspiel von Doppelvermarktungsverbot und Herkunftsnachweisen bereits ausführlich dargestellt wurde, soll der Schwerpunkt dieses Aufsatzes auf der kennzeichenrechtlichen und der lauterkeitsrechtlichen Bewertung von Regionalstromprodukten liegen.

ER standpunkte

Interview mit Dr. Boris Scholtka

ER aktuell

Verabschiedung EnSiG – Herausforderungen für die Marktteilnehmer

● Verabschiedung EnSiG – Herausforderungen für die Marktteilnehmer
● Gasspeichergesetz am 30.04.2022 in Kraft getreten
● BVerfG entscheidet zu Windenergie-Beteiligungsgesellschaften
● Aktuelles aus Europa
● Zu guter Letzt

Rechtsprechung

Zulässiger Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen

BGH, Beschl. v. 27.04.2022 – EnVR 48/18 vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.03.2018 – VI-3 Kart 466/16 (V)

Zulässigkeit unterschiedlicher Grundversorgungstarife

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.04.2022 – VI-5 W 2/22 (Kart)

Entwertung eines Zuschlags gemäß § 35a Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 wegen Fristablaufs

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2022 – 3 Kart 87/21

Verfassungsmäßigkeit des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 – 1 BvR 1187/17

Weitergabe kundenbezogener Daten an den Ersatzversorger

LG Dortmund, Urt. v. 05.05.2022 – 16 O 53/19 (EnW)

Rezension

Frenz (Hrsg.): Klimaschutzrecht. EU-Klimagesetz, KSG Bund und NRW, BEHG, Steuerrecht, Querschnittsthemen – Gesamtkommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Walter Frenz
2., völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2022,
L, 1213 Seiten, inkl. Zugang zu einem digitalen Add-on,
14,4 x 21 cm, fester Einband,
F 178,–, ISBN 978-3-503-20686-5
Auch als eBook erhältlich: F 161,90, ISBN 978-3-503-20687-2

ER ansichtssache

Save Gas, Drink Champagne!

Das Wort Krise ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Krise ist unser Alltag geworden. Das ist schon paradox, denn eine Krise ist ja an sich etwas, das vom Normalzustand abweicht. Über Klima-Krise, Corona-Krise bis hin zur Ukraine-Krise (dann: -Krieg) haben wir uns aber längst an ein Leben in permanenter Alarmstimmung gewöhnt. Das Besondere an Krisen ist auch oft, dass die Menschheit gezwungen wird, sich mit neuen (oder vermeintlich neuen) Problemstellungen auseinanderzusetzen. Das bringt gern mal die eine oder andere Absurdität hervor und darum soll es in diesem Beitrag gehen.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-07-19
 

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