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Inhalt der Ausgabe 04/2021

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufs�tze

Der neue Rechtsrahmen f�r Wasserstoff � Provisorium oder Perspektive?

Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze erh�lt das Energiewirtschaftsgesetz eine neue Dimension. Neben die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizit�t und Gas tritt als weiterer Gesetzeszweck sowie neuer (und zumindest vorl�ufig) eigenst�ndiger Regulierungsbereich die leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff. Die neuen Vorschriften zum Wasserstoff sind als ��bergangsregelung� bis zum Inkrafttreten eines europ�ischen Rechtsrahmens gedacht, sollen aber schon jetzt den �z�gigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur� erm�glichen. Dass der Gesetzgeber mit der jetzt gew�hlten optionalen �Regulierung light� f�r Wasserstoffnetze diesem Anspruch gen�gt, erscheint zweifelhaft.

Die Innovationsklausel in � 103 Geb�udeenergiegesetz

Die Innovationsklausel des � 103 GEG stellt eine der wenigen echten Neuerungen des Gesetzes dar. Nach der im Gesetzgebungsverfahren umstrittenen Regelung k�nnen Bauherren und Eigent�mer zum einen von den energetischen Anforderungen des GEG befreit werden, wenn eine mindestens gleichwertige Begrenzung der Treibhausgasemissionen erfolgt (Abs�tze 1 und 2). Damit soll eine Umstellung vom Bewertungskriterium der Prim�renergie auf das der CO2-Emissionen erprobt werden. Zum anderen kann die W�rmeversorgung in einem Quartier �ber einen Sanierungsfahrplan ganzheitlich bilanziert werden (Abs�tze 3 und 4). Der Beitrag behandelt rechtliche und �konomische Fragen der Innovationsklausel.

Adieu Widerrufsbelehrung und Informationspflichten (?)

Seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht ist im Bereich der Grundst�ckssicherung f�r Erneuerbare-Energien-Projekte umstritten, ob die neuen Regelungen zu den Informationspflichten und zum Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr�gen, die als sog. AGV geschlossen werden, auf Grundst�cksnutzungsvertr�ge zwischen Projektierern und als Verbraucher handelnden Grundst�ckseigent�mern anzuwenden sind. Nun hat sich der Bundesgerichtshof in einem von der Fachliteratur heftig kritisierten Urteil mit Rechtsfragen zur Verbraucherb�rgschaft auseinandergesetzt und dabei auch generelle Aussagen zur Anwendbarkeit der Regelungen der �� 312 ff. BGB auf den sog. umgekehrten Verbrauchervertrag getroffen. Durch den hiesigen Beitrag soll die Entscheidung des BGH vor dem europarechtlichen Hintergrund daraufhin beleuchtet werden, ob bzw. welche Konsequenzen sich hieraus f�r die Grundst�ckssicherung f�r EE-Projekte ergeben.

Standpunkte

Interview mit Prof. Dr. Walter Frenz

Die Klimaschutz-Entscheidung des BVerfG hat in k�rzester Zeit heftige Reaktionen hervorgerufen, zum Teil wird von einem Aufbruch in die �Klima-Diktatur� gesprochen. Wie ordnen Sie die Entscheidung ein?

ER aktuell

Aktuelle Entwicklungen im Energierecht

? Bundesverfassungsgericht erkl�rt Klimaschutzgesetz f�r teilweise verfassungswidrig
? OLG Brandenburg sieht Neutralit�tsgebot in Konzessionierungsverfahren verletzt
? Aktuelles aus Europa
? Zu guter Letzt

Rechtsprechung

Ermittlung der individuellen Netzentgeltbefreiung

�� 19 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV 2009
BGH, Beschl. v. 23.02.2021 � EnVR 6/20

EEG-Umlagebegrenzung bei Umwandlung oder Neugr�ndung nach Insolvenz

� 5 Nr. 32 EEG 2014
VG Frankfurt, Urt. v. 11.05.2021 � 5 K 2097/18.F

Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz

Art. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20a, 80 Abs. 1 Satz 2 GG, EGEntsch 406/2009, Art. 47 EUGrdRCh, Art. 5 EUV 2018/842, � 1 Satz 3, 2 Nr. 9 KSG, �� 3 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Satz 3 KSG vom 12.12.2019, �� 4 Abs. 3 Satz 2, 4 Abs. 6 KSG, Anl. 2 KSG vom 12.12.2019, Art. 2, 4 Abs. 2 Satz 1 Paris�bk
BVerfG, Beschl. v. 24.03.2021 � 1 BvR 2656/18

Erg�nzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preis�nderungsklausel

�� 133, 134, 157, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, � 24 Abs. 3 AVBFernw�rmeV vom 20.06.1980, � 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernw�rmeV vom 04.11.2010
BGH, Urt. v. 10.03.2021 � VIII ZR 200/18

Verletzung des Neutralit�tsgebots im Konzessionierungsverfahren

�� 46, 47 Abs. 5 EnWG, �� 19, 33 GWB, � 6 Abs. 2 VgV, � 5 Abs. 2 KonzVgV
Brandenburgisches OLG, Urt. v. 06.04.2021 � 17 U 3/19 Kart

Zuordnung von energiespezifischen Dienstleistungen zu sog. Katalogt�tigkeiten nach � 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG

�� 6b Abs. 3 Satz 1, 6b Abs. 6 Satz 1, 29 Abs. 1 EnWG
OLG D�sseldorf, Beschl. v. 28.04.2021 � 3 Kart 132/20

ER ansichtssache

Du kommst hier nicht rein

Warum sind Energieversorgungsnetze nochmal reguliert? Das liegt ganz grob gesagt daran, dass es sich um nat�rliche Monopole handelt oder sog. �Bottlenecks�, d. h. Einrichtungen, die geeignet sind, bestimmten Akteuren den Zugang auf bestimmte M�rkte zu verweigern. Hier geht es nat�rlich um den stark umk�mpften Letztverbrauchermarkt im Strom- und Gasbereich.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 4 / 2021
Veröffentlicht: 2021-07-20
 

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