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Inhalt der Ausgabe 01/2020

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Inhalt / Impressum

Jahresinhaltsverzeichnis 2019

Aufsätze

Der Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in der Finanzrechtsprechung

Die AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist Gegenstand häufiger Diskussionen in der steuerlichen Praxis. Waren die Anforderungen an den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer bis vor wenigen Jahren relativ niedrig, so hat sich dies in jüngster Zeit durch einige FG-Urteile erheblich geändert und der Weg zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wurde deutlich erschwert.

Die Totalüberschussprognose bei den Vermietungseinkünften

Die Rechtsprechung des BFH zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Vermietungseinkünften vollzieht seit dem Jahre 2013 einen „stillen Auslegungswandel“ zum Nachteil verlustbringender „Nicht-Wohnraum-Vermietungen“: Es mehren sich die Fälle, bei denen auch eine auf Dauer ausgerichtete Nutzungsüberlassung das Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht nicht mehr garantiert. Auch wenn sich der BFH zu diesem Wandel – bislang ist es ein „sanfter Dreh“ – nicht offen bekennt, sollte bei der Steuerplanung mitbedacht werden, dass die fortwährende Einengung des Kreises der Begünstigungssachverhalte womöglich Vorbote einer baldigen Aufgabe der (noch verbliebenen) Liebhabereiverschonung für unbefristete Wohnraumvermietungen sein könnte (sodann: bekennender Auslegungswandel).

Neuerliche Einflüsse der „Europäischen Union“ (EU) auf nationale und internationale Steuergesetzgebungen, in DBA-Ländern oder im sonstigen Ausland

Als Folgen der internationalen Globalisierungen rund um den Globus sowie der weltweiten Digitalisierungen auf den verschiedensten Gebieten der Wirtschaft und der Industrie, mit ihren erhöhten Wettbewerbs- und erforderlichen Mobilitätsanforderungen waren auch grundlegende Veränderungen in den einzelnen nationalen Steuersystemen erforderlich geworden.

Rechtsprechung

Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

BFH-Urteil vom 6. Juni 2019 – V R 50/17

Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

BFH-Urteil vom 17. Juli 2019 – V R 27/17
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-06
 

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