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Inhalt der Ausgabe 10/2022

Inhalt

Inhalt / Impressum

Aufsätze

Aktuelle Entwicklungen zur Besteuerung von Kryptowerten

Der Trend ist ungebrochen: Privatanleger investieren zunehmend in Kryptowerte (im weiteren Krypto Assets genannt), vor allem in Kryptowährungen. Die enormen Wertsteigerungen der bekanntesten Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, Monero, etc. und der medienwirksame Börsengang der Handelsplattform Coinbase in den USA befeuern den bestehenden Hype noch mehr.

Zweckbetriebe im Sport

Die Förderung des Sports gehört zu den gemeinnützigen Zwecken des § 52 AO. Der Begriff des Sports i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO umfasst körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivitäten, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbaren Kunstbewegungen gekennzeichnet sind und „in erster Linie der Gesundheitsförderung“ dienen.

Außenprüfung und Strafverfahren

Nach § 152 Abs. 2 StPO ist das Finanzamt neben der Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen einer Steuerhinterziehung und anderer verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Kenntnis der Verdachtsmomente i. S. v. § 152 StPO, die ein Einschreiten der Steuerfahndung zur Folge haben, ist für den Steuerberater unabdingbar.

Steuerliche Unternehmensbewertung in der Außenprüfung

Aufgrund der erheblichen Wertrelevanz werden Fragen der steuerlichen Unternehmensbewertung im Rahmen von Betriebsprüfungen zunehmend häufiger aufgegriffen und meist unter Hinzuziehung eines Fachprüfers für Unternehmensbewertung kritisch diskutiert. Dabei wird dem Steuerpflichtigen und unter Umständen auch dem Steuerberater vielfach ohnehin erst im Zuge der Außenprüfung bekannt, dass ein bestimmter Sachverhalt zur Aufdeckung der stillen Reserven des Unternehmens geführt hat und in der Folge der Wert des Unternehmens zu bestimmen ist.

Rechtsprechung

Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

BFH, Urteil vom 08.12.2021 – I R 47/18
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 17.09.2018 – 7 K 2805/17

Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

BFH, Beschluss vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)
Vorinstanz: FG Münster, Beschluss vom 11.01.2022 – 12 V 1805/21

Vororganschaftliche Mehrabführungen i. S. des § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG

BFH, Urteil vom 21.02.2022 – I R 51/19
Vorinstanz: FG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 10.09.2019 – 1 K 1418/18

Gestaltungsmissbrauch durch Cash-Circle

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 – 7 K 101/18
(Revision eingelegt – Az. des BFH I R 11/22)

Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

BFH, Urteil vom 16.03.2022 – VIII R 33/18
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2018 – 3 K 3278/15

Buchbesprechung

Patrick Diermann, Datenschutzaufsicht über die Tätigkeit der Finanzverwaltung

Mathias Dr. Mailänder, Strom- und Energiesteuer. Ein Praxis- und Compliancehandbuch

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-04
 

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