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Inhalt der Ausgabe 06/2017

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Aufsätze

Steuerstrafrechtliche Belehrungen, Mitteilungen und Hinweise nach der Abgabenordnung in der Außenprüfung

Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob und wann in der Außenprüfung dem Steuerpflichtigen nach der Abgabenordnung Belehrungen, Mitteilungen und Hinweise im Hinblick auf mögliche steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Folgerungen zu erteilen sind. Es wird zunächst die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation skizziert und anschließend erörtert, wann während der laufenden Außenprüfung bzw. in der Schlussbesprechung solche Belehrungen, Mitteilungen und Hinweise geboten sind und welche Folgen diesbezügliche Fehler haben können.

Die Inventur und das Inventar als Grundlagen der Bilanz

Gemäß § 240 Abs. 1 und 2 HGB ist vorgeschrieben, dass jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben hat. Weiterhin ist der Kaufmann verpflichtet, am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen, wobei die Dauer des Geschäftsjahres 12 Monate nicht überschreiten darf.

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Der Bundestag hat am 29.9.2016 mit Zustimmung des Bundesrates v. 14.10.2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz beschlossen. Vorliegender Beitrag beschäftigt sich lediglich mit den Neuerungen.

Rechtsprechung

Beschwer bei sog. Nullbescheid; Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaft

BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 – I R 79/15
(Vorinstanz: FG Hamburg vom 28. August 2015 – 6 K 285/13 (EFG 2016, 133))

Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs

BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 – VI R 37/15
(Vorinstanz: Hessisches FG vom 14. Oktober 2014 – 4 K 781/12 (EFG 2015, 542))

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze

BFH-Urteil vom 14. Dezember 2016 – VI R 15/16
(Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 5. April 2016 – 2 K 1213/13 (EFG 2016, 1173))
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-05
 

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