• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 06/2022

Inhalt

Inhalt / Impressum

Aufsätze

Das Steueroasen-Abwehrgesetz

Unter anderem auch als Reaktion auf die neuerlichen Veröffentlichungen und Skandale in Steueroasen (z. B. sog. „Panama Papers“ oder sog. „Pandora Papers“) wurde am 30.06.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) in der Fassung vom 25.06.2021 verkündet, wonach Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt werden, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind.

Vermeidung der umsatzsteuerlichen Organschaft

Steuertatbestände im Umsatzsteuergesetz (z. B. § 1 Abs. 1 UStG) werden geprägt durch eine Reihe von zentralen Begriffen, die in anderen Vorschriften mit Gesetzesrang (§ 4 AO) definiert werden. Im Steuerrecht wird weitgehend nicht das nötige Wissen vermittelt, wie sich die daraus ergebenden Probleme vermeiden lassen. Das soll anhand der umsatzsteuerlichen Organschaft (mit einer Personengesellschaft als Organgesellschaft) aufgezeigt werden.

Wie lassen sich Probleme durch die „offene Ladenkasse“ im bargeldintensiven Betrieb vermeiden?

Es gilt durch die richtige Auswahl der Art der Kassenführung zu vermeiden, dass sie beanstandet wird. Die Risiken sind durch die neuartige Kontrollmöglichkeit der unangemeldeten Kassen-Nachschau immens gestiegen. Durch kluge Weitsicht mittels Beweisvorsorge lässt sich verhindern, dass gravierende Fehler unterlaufen. Denn sie widerlegen die Vermutung der Richtigkeit gem. § 158 AO, wodurch – bei bargeldintensiven Betrieben zwingend – die gesamte Kassenführung verworfen wird.

Rechtsprechung

Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

BFH, Urteil vom 26.08.2021 – V R 42/20, BStBl. I 2022, 219
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2019 – 5 K 404/14 U

Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

BFH, Beschluss vom 13.10.2021 – I R 37/18
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 17.04.2018 – 12 K 273/18

Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage

BFH, Urteil vom 16.12.2021 – IV R 7/19
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 25.07.2017 – 5 K 3197/13
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-06
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004