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Inhalt der Ausgabe 07/2014

Beiträge

Gedanken zur Zukunft des steuerlichen Risikomanagements im Erlösbereich – Teil III –

Die Verhältnisse im Aufzeichnungsumfeld sind, wie bekannt, in Deutschland (D) und Österreich (Ö) einschließlich der verfahrensrechtlichen Basisbestimmungen so weit gleich geartet, dass eine gemeinsame Sichtweise möglich ist. Der Beitrag beleuchtet aus dieser gemeinsamen Sicht die bestehende steuerliche Umwelt des Risikofeldes Erlöse in Bezug auf verfahrensrechtliche Grundlagen für den Vollzug, auf die technische Realität des Aufzeichnungsbereiches, auf Steuerausfälle und bisherige Gegenmaßnahmen im Rahmen von Prüfungstechnik und Steueraufsicht sowie unter Betrachtung derzeitiger Beispiele für Lösungsansätze.

§ 8c KStG und Organschaft bei unterjähriger Anteilsveräußerung

Nach § 8c KStG führt ein Beteiligungserwerb von mehr als 25% zu einem partiellen oder – bei einer Übertragung von mehr als 50% der Anteile – zu einem vollständigen Untergang der bis dahin durch eine Körperschaft erzielten Verluste. Diese „Verlustvernichtungsvorschrift“ wirft auch viele Jahre nach ihrer Einführung zum 1.1.2008 und trotz einer hierzu zeitnah ergangenen umfangreichen Verwaltungsanweisung noch immer eine Vielzahl von Fragen auf. Insbesondere im Zusammenhang mit Anteilsübertragungen innerhalb einer bestehenden oder neu errichteten ertragsteuerlichen Organschaft können sich je nach Interpretation des gesetzlichen Wortlauts erhebliche und vor allem finale steuerliche Auswirkungen ergeben.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG – Teil II –

Durch das Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008) sind im Wesentlichen Änderungen bei den Hinzurechnungen vorgenommen worden, die dazu beigetragen haben, dass die Bedeutung der Gewerbesteuer sich stark erhöht hat. Ziel und Zweck der Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 GewStG ist die Objektivierung des Gewerbeertrags. Das einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Ergebnis soll so ausgewiesen werden, als ob der Gewerbebetrieb nur mit Eigenkapital arbeiten würde und als ob sämtliche Wirtschaftsgüter Betriebseigentum darstellen. Bei den vorzunehmenden Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG wird vorausgesetzt, dass die hinzuzurechnenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gewinnmindernd behandelt worden sind.

Hilfestellung bei der Kassenführung durch den steuerlichen Berater – Teil II –

Es wird weiterhin um Steuerreformen gestritten, nachdem sich der evident untaugliche Bierdeckel als populistische Veralberung erwiesen hat. Demgegenüber wird die praxisrelevante Fragestellung, warum Kassen häufig fehlerhaft geführt werden, fast vollständig vernachlässigt.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit anschließender Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland keine steuerfreie Ausfuhrlieferung

§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG 2005, § 3f Satz 1 UStG 2005, § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG 2005, § 6 Abs. 5 UStG 2005, EGRL 112/2006 Art 16, EGRL 112/2006 Art 31, EGRL 112/2006 Art 32, EGRL 112/2006 Art 146 Abs. 1 Buchst. a, § 3 Abs. 5a UStG 2005, EWGRL 388/77 Art 15 Nr. 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs. 6
BFH-Urteil vom 19. Februar 2014 – XI R 9/13

II. Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden

§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG 2002, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG 2002, § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 2002, § 7a Abs. 4 EStG 2002, § 7a Abs. 9 EStG 2002, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG 2009, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG 2009, § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 2009, § 7a Abs. 4 EStG 2009, § 7a Abs. 9 EStG 2009, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
BFH-Urteil vom 21. November 2013 – IX R 12/13

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-30
 

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