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Inhalt der Ausgabe 05/2013

Beiträge

Prüfungsfeld der steuerlichen Betriebsprüfung bei Betriebsaufspaltungen

Auf Basis des BFH-Urteils vom 14.1.1998, des Erlasses der Finanzsenators Bremen vom 23.7.2004 sowie des BMF- Schreibens vom 8.11.2010 wurden in Betriebsaufspaltungen insbesondere die Ausgaben des Besitzunternehmens hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit nach § 12 EStG und § 3c Absatz 2 EStG durch die steuerliche Betriebsprüfung untersucht.

Mehrrücknahmen bei Leihgütern in der Getränkeindustrie richtig buchen

Für die Getränkeindustrie, soweit sie sich eines Mehrwegflaschen-Pfandsystems bedient, ist die Regelung des BMF-Schreibens vom 13.6.2005 einschlägig, welches das Schreiben vom 11.7.1995 ersetzt. Soweit Regelungslücken erkennbar sein sollten, sind diese zu ergänzen durch allgemeine Bilanzierungsgrundsätze sowie durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die umsatzsteuerliche Organschaft – Voraussetzungen und Rechtsfolgen – Teil II –

Grundsätzlich unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Unternehmer ist dabei gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu verstehen.

Die Personengesellschaft in der aktuellen Rechtsprechung des BFH – Teil II –

Der BFH hat sich in den letzten Jahren mit der Frage, inwieweit Vermittlungsgebühren als Sonderbetriebseinnahmen zu behandeln sind, mit Überentnahmen von Gesellschaftern, mit der Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Sonderbetriebsvermögen, der doppelten Betriebsaufspaltung , einer Genossenschaft als Trägerin des Betriebsunternehmens und Mehrheitsgesellschafterin der Besitzunternehmens, dem Verkauf von Betriebsvermögen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, der teilentgeltlichen Übertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen und der Übertragung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Buchübertragung von Sonderbetriebsvermögen befasst.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

Langjähriger Leerstand von Wohnungen

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 – IV R 14/12

Service

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-02
 

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