• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 06/2012

Beiträge

Gewerbesteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilienvermietung zwischen verbundenen Unternehmen

Bei Betriebsprüfungen bei verbundenen Unternehmen sind häufig steuerlich optimierte Gestaltungen anzutreffen, bei denen rechtlich eigenständige Immobiliengesellschaften (Besitzunternehmen) bestehen, die ihren Immobilienbestand an verbundene Unternehmen (Betriebsunternehmen) überlassen. Die Separierung des Immobilienbestandes kann zum Zwecke der Haftungsbeschränkung geboten sein, sie ist aber auch als steuerliches Gestaltungsmittel wirkungsvoll einsetzbar.
Es wird in diesem Beitrag zu untersuchen sein, unter welchen Voraussetzungen dem Besitzunternehmen die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG gewährt werden kann, d.h. ob die Mieterträge ohne Belastung mit Gewerbesteuer vereinnahmt werden können.

Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil I –

Die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung, hervorgerufen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung, zur bilanzsteuerlichen Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut einschließlich der Praxisprobleme bei Anwendung der Rechtsgrundsätze. Der Beitrag geht insbesondere auf folgende Aspekte ein:

Strukturierte Bearbeitung des Einspruchs und richtige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) bei der Umsatzsteuer – Teil I –

Wenn eine GbR von der Außenprüfung geprüft wird, kann Streit entstehen, ob sie überhaupt existiert und wer ihre Gesellschafter sind. Dies ist praxisrelevant, da häufig Einspruch gegen den Erst- oder Änderungsbescheid mit den Mehrergebnissen bei der Umsatzsteuer eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsstelle leitet den Einspruch an die Prüferin/den Prüfer zur Stellungnahme weiter und übernimmt diese Ausführungen in der Einspruchsentscheidung (EE). Dadurch werden die vorrangigen verfahrensrechtlichen Fragen vernachlässigt, obwohl die Stellungnahme bei einem unzulässigen Einspruch entbehrlich ist.

Rechnungsabgrenzungsposten – Teil III –

Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung haben sich auch in den letzten Jahren in vielfacher Hinsicht mit den Posten der Rechnungsabgrenzung einschließlich der Rechnungsabgrenzungsposten besonderer Art beschäftigt. Mit den folgenden Ausführungen wird der entsprechende Beitrag in StBp 1/1998, 10 ff. (Teil I) und StBp 2/1998, 39 ff. (Teil II) fortgeführt.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen

1. Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind bei steuerlicher Betrachtung Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

2. Fordert ein Schuldner den in Erfüllung einer vermeintlichen privaten Schuld geleisteten Geldbetrag erfolgreich zurück, so sind die vom Gläubiger neben der Rückzahlung geleisteten Verzugszinsen nicht der Besteuerung beim Empfänger zu Grunde zu legen, wenn ihnen Zinsen in übersteigender Höhe gegenüberstehen, die durch die Refinanzierung der ursprünglichen Zahlung auf die vermeintliche Schuld veranlasst waren.

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2012
Veröffentlicht: 2012-05-30
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004