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Inhalt der Ausgabe 08/2015

Beiträge

Steueraufsicht durch Sammelauskunftsersuchen: Voraussetzungen und Branchenbesonderheiten

Mit Sammelauskunftsersuchen kann die Steuerfahndung Daten zu einer Vielzahl von Betroffenen erheben. Die erlangten Erkenntnisse bilden anschließend regelmäßig die Grundlage für weitere steuer- bzw. strafrechtliche Eingriffe gegenüber den identifizierten Steuerpflichtigen. Insbesondere das Auftreten der Steuerfahndung bereitet in der Praxis nicht selten Schwierigkeiten und führt zu Unsicherheiten bei der Begleitung entsprechender Verfahren.

Die atypisch stille Beteiligung an GmbH, GmbH & Co KG

Gegenstand dieses Beitrags sind die ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Beteiligung am Betrieb einer GmbH und GmbH & Co KG als selbständige Mitunternehmerschaft und die Übernahme eines Gewerbesteuerverlustvortrages im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer atypisch stillen Gesellschaft.

Sonderbetriebseinnahmen bei Personengesellschaften – Teil IV –

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt, ist eine zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung nicht aufzulösen, sondern mit dem Anwartschaftsbarwert fortzuführen und um die jährlichen Zinsen zu erhöhen. Es fehlt an einem Zusammenhang mit den Einkünften des Gesellschafters i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Mehr- und Minderrücknahmen bei Leihgütern in der Getränkeindustrie richtig buchen und bilanzieren – Teil III –

Schothöfer und auch Krieger kommen in ihren Ausführungen im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass in Höhe der Mehrrücknahmen von einem Aufwand auszugehen ist, soweit der Betrag der Mehrrücknahmen nicht mehr als Leergutbestand zum Bilanzstichtag vorhanden ist.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung

§ 39 Abs. 2 AO, § 179 AO; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 181 Abs. 5 Satz 2 AO; § 48 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 FGO, § 60 Abs. 3 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO; § 17 EStG, § 20 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG
BFH-Urteil vom 21. Oktober 2014 – VIII R 22/11

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-04
 

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