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Inhalt der Ausgabe 12/2013

Beiträge

Datenzugriff auf Einzelaufzeichnungen im Einzelhandel

Für die steuerliche Betriebsprüfung ist der sensible Bereich der Überprüfung von durch Bargeschäfte getätigten Einnahmen ein bevorzugtes Prüfungsfeld. Bareinnahmen unterliegen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bestimmten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Betriebsvermögenseigenschaft einer unverzinslichen Darlehensforderung einer GmbH & Co. KG gegenüber ihrem Kommanditisten

Gewährt eine Kommanditgesellschaft aufgrund von Darlehensverträgen ihren Kommanditisten Darlehen zu nicht fremdüblichen Konditionen, gehören die Darlehen zwar zivilrechtlich weiter zum Gesamthandsvermögen, aber nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der KG.

Bilanzierung erhaltener und gezahlter Pfandgelder beim Mehrwegleergut der Getränkeindustrie – Teil III –

Die buch- und bilanzmäßige sowie steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit in der Praxis und in der Literatur Gegenstand einer Diskussion. Die Thematik ist gekennzeichnet durch eine hohe Komplexität mit vielen Facetten. Die gegenwärtige Regelung für Mehrwegflaschen- Pfandsysteme findet sich in dem BMF-Schreiben vom 13.6.2005, mit welchem das BMF-Schreiben vom 11.7.1995 ersetzt wurde. Auch das aktuelle BMF-Schreiben enthält keine umfängliche Regelung und ist zu ergänzen durch allgemeine Bilanzierungsgrundsätze sowie durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

GmbH- und Genossenschaftsanteile als Betriebs- oder Privatvermögen – Teil I –

GmbH- und Genossenschaftsanteile sind nur dann Betriebsvermögen, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf andere Unternehmen auszuüben, der über die Belange eines Kapitalanlegers oder des Partners einer unter Fremden marktüblichen Geschäftsbeziehung hinausgeht.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG

EGV: Art. 73b, 73c, 73d (ab. 1. Mai 1999: EG Art. 56, 57, 58) AuslInvestmG § 17, § 18
BFH-Vorlagebeschluss vom 6. August 2013 – VIII R 39/12

Service

Buchbesprechungen / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-28
 

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