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Inhalt der Ausgabe 07/2013

Beiträge

Grundlagen der Verfahren der Stichprobeninventur – Teil I –

Bei der Erstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert mit Hilfe anerkannter mathematisch- statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden (§ 241 Abs. 1 HGB). Neben der vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme ist danach die Anwendung von Stichprobenverfahren gesetzlich ausdrücklich zugelassen.

Die neue E-Bilanz – Teil II –

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 wurde ab dem Jahr 2011 die Verpflichtung im Gesetz festgeschrieben, folgende Unterlagen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln:
– Betriebliche Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen),
– Zuwendungsbestätigungen,
– „Riester“-Daten,
– Angaben zur Gewährung der Wohnungsbauprämie,
– Angaben zur Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage,
– Bilanzen und
– Anzeigen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
Zielsetzung der Neuregelung war und ist die Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung. Ziel sollte eine papierlose, vollelektronische Steuererklärung sein.

Aktuelle Entscheidungen zum Steuerstrafrecht – Teil II –

Der folgende Beitrag, der an die Rechtsprechungsübersicht des Vorjahres anschließt, gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht. Der Berichtszeitraum umfasst im Wesentlichen das Jahr 2011/2012. Hinsichtlich der vor dem Berichtszeitraum ergangenen Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts zum Steuerstrafrecht wird auf den Vorjahresbericht verwiesen.

Fertigung von Kontrollmitteilungen anlässlich von Außenprüfungen bei Kreditinstituten – Teil II –

Das Anfertigen von Kontrollmitteilungen ist nach § 194 Abs. 3 AO im Rahmen von Außenprüfungen bei Kreditinstituten grundsätzlich insoweit zulässig, als die insoweit bekannt gewordenen Verhältnisse Dritter für die Besteuerung dieser Personen von Bedeutung sind. Außerdem sollen nach § 9 BpO 2000 Feststellungen, die nach § 194 Abs. 3 AO für die Besteuerung anderer Steuerpflichtiger ausgewertet werden sollen, den zuständigen Finanzbehörden mitgeteilt werden. Kontrollmaterial über Auslandsbeziehungen ist auch dem Bundeszentralamt für Steuern zur Auswertung zu übersenden. Außerdem enthält der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wichtige Hinweise zum Thema „Kontrollmitteilungen“. Kontrollmitteilungen dürfen nicht der eigentliche Zweck einer Außenprüfung sein.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften im Zusammenhang mit Anteilsankäufen und Anteilsverkäufen körperschaftsteuerpflichtig

KStG 2002, § 8b Abs. 2.
BFH-Urteil vom 6. März 2013 – I R 18/12

II. Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO, Art. 97 § 9 AOEG 1977,
Art. 97 § 10 AOEG 1977, § 144 AO, § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG 1967,
§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1967, § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG 1980,
§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1980, § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG 1991,
§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991, EWGRL 388/77 Art. 13,
§ 11 FGO, § 181 AO.
BFH-Urteil vom 21. Februar 2013 – V R 27/11, DStR 2013, 1081.

Service

Buchbesprechungen / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2013
Veröffentlicht: 2013-06-25
 

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