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Inhalt der Ausgabe 05/2016

Beiträge

Ein Konzept zum steuerlichen Risikomanagement im Erlösbereich – Teil 1

Dem Wandel der Zeit und der Werte, sowie den Herausforderungen der Realität im Umfeld der Vollziehung einer gerechten Besteuerung kann sich die Finanzverwaltung nur durch zeitgemäße Strategien stellen. Steuerliches Risikomanagements hat in erster Linie den Sinn, nachhaltig durch planvolle Nutzung der vorhandenen Ressourcen und deren Einsatz im Bereich der signifikanten Risiken das Steuer aufkommen zu sichern. Dabei ist es wichtig, Risikoursachen und Risikoauswirkungen zu kennen, sowie Strategien zu entwerfen, auf welche Art und Weise Gruppen von verifizierten Schadensverursachern zu behandeln sind.

Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO)

Bargeldintensive Betriebe erfordern eine intensiv betreute Kassenführung. Nur so lassen sich sonst wahrscheinliche Kassenfehler durch rechtzeitige Information und Kontrolle zu vermeiden. Das ist der Inhalt der Tax-Compliance, die den hoch komplexen Bereich „Kassenführung“ umfassen muss. Diese Aufgabenstellungen werden nicht in ihrer Bedeutung erkannt, wenn die Kassenführung ohne Problembewusstsein für die Risiken erfolgt. Dann wird die nächste Kassennachschau, die Umsatzsteuersonderprüfung oder Betriebsprüfung etc. zu gewaltigen Problemen und nachteiligen Feststellungen führen.

Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung für eine sog. Zweitprüfung bereits geprüfter Zeiträume und Steuerarten (anhängiges Verfahren beim BFH XI R 11/15)

Dem BFH wurde von dem Steuerpflichtigen die Rechtsfrage vorgelegt, ob es der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung entgegensteht, dass für den Prüfungszeitraum bereits eine Außenprüfung durchgeführt wurde und möglicherweise bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Personengesellschaften: Ertragsteuerliche Behandlung von Ergänzungsbilanzen

Die Steuerbilanz ist die Zusammenfassung der Handelsbilanz und der positiven und negativen Ergänzungsbilanzen und der Sonderbilanzen. Ergänzungsbilanzen zur Handelsbilanz werden erforderlich, wenn das in der Handelsbilanz ausgewiesene Kapitalkonto eines Gesellschafters nicht mit den steuerlichen Anschaffungskosten des erworbenen anteiligen Betriebsvermögens übereinstimmt, der Erwerber eines Anteils für den erworbenen Anteil mehr ausgegeben hat, als es dem in der Bilanz ausgewiesenen erworbenen Kapitalanteil entspricht. Die Ergänzungsbilanzen sind fortzuführen.

Die Auswirkungen des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) auf die Berufsträgerbescheinigung der Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds

Das BMF hat am 18.12.2015 den Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, das sog. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), mit Stand der Bearbeitung vom 16.12.2015 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Termingeschäft, Werbungskostenabzugsverbot

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG 2009, § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG 2009, § 20 Abs. 9 EStG 2009, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG 2002, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG 2002, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG 2002 v. 14.8.2007, Art. 3 Abs. 1 GG.

V. Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16, Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, Art. 26 Abs. 1 Buchst. b; FGO § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 9a

Service

Buchbesprechungen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-04
 

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