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Inhalt der Ausgabe 07/2011

Beiträge

Zur Verfassungskonformität des Mindestumfangs der E-Bilanz

Die jüngste weltweite Wirtschaftskrise hat nicht nur zu Umsatzeinbrüchen bei den Unternehmen, sondern damit einhergehend auch zu sinkenden Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden geführt.

Die gewerbliche Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht – Teil I –

Die Mitunternehmerschaft ist nicht Steuerpflichtiger im Sinne des Ertragsteuerrechts. Steuerpflichtige sind deren Gesellschafter. Sind an die steuerliche Behandlung der Einkünfte bestimmte Voraussetzungen geknüpft, ist auf die Gesellschafter abzustellen, z.B. § 6b, § 34a EStG. Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Personengesellschaft/Gemeinschaft Steuerrechtssubjekt bei der Qualifikation und der Ermittlung der Einkünfte.

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 26.11.2010

Für Betriebsprüfungen, die nach dem 1.1.2002 beginnen, besteht für die Außenprüfung die Möglichkeit, den Datenzugriff geltend zu machen. Nach zwischenzeitlich gut eingespielter Routine werden Datenträger der Finanzbuchhaltung durch den Steuerpflichtigen „per Knopfdruck“ erstellt und dem Prüfer übergeben, der diese dann regelmäßig in der Prüfungssoftware IDEA bzw. AIS TaxAudit unter Einsatz von Prüfungsmakros aufbereitet.

Die Rechnungsumschreibung als unzulässige Rechnungsberichtigung gem. § 14 Abs. 6 UStG – Teil II –

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung nötig. Lautet die Rechnung nicht auf den Leistungsempfänger, so hindert das den Vorsteuerabzug. Daraufhin wird in der Praxis oft eine neue Rechnung mit dem gewünschten Namen als Leistungsempfängers erteilt. Diese Rechnungsumschreibung als sog. Rechnungsberichtigung ist fast immer unzulässig. Sie kann viel Ärger bereiten.

Bilanzänderung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG – Teil I –

Bis zum 31.12.1998 war es möglich, auch eine dem Finanzamt bereits eingereichte Steuerbilanz nachträglich zu ändern, allerdings nur mit Zustimmung des Finanzamts (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.). Im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Steuerbilanz mit Zustimmung des Finanzamts zu ändern, abgeschafft. Eine Bilanzänderung sollte künftig nicht mehr zulässig sein (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.).

Vergleich der Grundsätze der Erbfolge und der vorweggenommenen Erbfolge bei der ESt und ErbSt/SchenkSt

Die Behandlung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und von Todes wegen ist ein ständiges Praxisproblem. Hier gilt es zu beachten, dass bei der Einkommenund Erbschaftsteuer teilweise völlig unterschiedliche Grundsätze gelten. Nachstehend werden die Unterschiede der Behandlung bei der Erbschaft- und Einkommensteuer zusammenfassend in einer Übersicht dargestellt.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer vermieteten Immobilie an eine die Vermietung fortsetzende – teilweise personenidentische – gewerblich geprägte KG

§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 15 Abs. 1 EStG 1990; § 15 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1990; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990; § 22 Nr. 2 EStG 1990; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990
BFH-Urteil vom 3. März 2011 – IX R 50/10

II. Neue Rechtsprechung zur sog. Mindestbesteuerung

In zwei Grundsatzurteilen hat sich der BFH mit der sog. Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG a.F. befasst. die er ursprünglich selbst als unverständlich beurteilt und deshalb wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarkeit dem BVerfG vorgelegt hatte (Vorlagebeschluss des XI. Senats des BFH vom 6.9.2006 XI R 26/04, BFHE 214, 430, BStBl II 2007, 167).

Service

Buchbesprechung / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2011
Veröffentlicht: 2011-06-29
 

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