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Inhalt der Ausgabe 11/2011

Beiträge

Die steuerbilanzielle Behandlung von Passivposten beim Erwerber im Rahmen eines asset deals

Handels- und Steuerrecht kennen im Rahmen der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach eine Vielzahl von Abweichungen. Trotz des nach wie vor bestehenden Grundsatzes der materiellen Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) hat das Steuerrecht im Laufe der Jahre diverse Durchbrechungen normiert. Im Bereich der Passiva sind dies vor allem die §§ 5 Abs. 2a bis 4b EStG sowie der § 6a EStG, die Pensionsrückstellung.

Zum Umfang des Datenzugriffsrechts gemäß § 147 Abs. 6 AO in Daten der Warenwirtschaftssysteme des Einzelhandels – Teil II –

§ 147 Abs. 6 AO schreibt vor, dass die Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung das Recht haben, Einsicht in die gespeicherten, steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind (§ 147 Abs. 1 AO). Dieser Datenzugriff setzt die Existenz gespeicherter Daten voraus.

Bilanzberichtigung – Überblick über die Rechtsprechung des BFH – Teil II –

Lt. Definition in R 4.4 Abs. 1 Satz 1 EStR kann der Steuerpflichtige, wenn ein Ansatz in der Bilanz unrichtig ist, nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen (Bilanzberichtigung). Eine Bilanzberichtigung kommt in Betracht, wenn ein Ansatz in der Bilanz unrichtig, d.h. unzulässig ist.

Pauschalierung der Steuer von Sachzuwendungen – Teil I –

Die Vorschrift des § 37b EStG hat nicht vor dem Hintergrund zweifelhafter Incentivemaßnahmen, sondern in jüngster Zeit gerade bei Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen eine besondere Bedeutung erlangt. Nachstehend sollen die einkommensteuer-, umsatzsteuerrechtlichen aber auch sozialversicherungsrechtlichen Aspekte herausgestellt werden.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Bindungswirkung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts i.S. von § 10a GewStG bei Personengesellschaften – Fehlerhafte Nichtberücksichtigung des Ausscheidens von Gesellschaftern – Auslegung eines Verwaltungsakts

§ 182 AO, § 10a GewStG
BFH-Urteil vom 16 Juni 2011 – IV R 11/08

II. Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998

EStG § 10d
BFH-Urteil vom 23. August 2011 – IX R 53/05

Service

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-10
 

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