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Inhalt der Ausgabe 03/2013

Beiträge

Die Dachmarke – Lizenzierung im Zuge der Internationalisierung von Konzernen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei deutschen Handelskonzernen und Werbe-/Medienkonzernen wird aktuell eine zunehmende Internationalisierung und globale Ausbreitung festgestellt. Das Rollout und der Eintritt in neue Märkte erfolgen über so genannte Regiegesellschaften (ausländische Tochtergesellschaften, meistens in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften) und werden grundsätzlich von einer inländischen Management-Holdinggesellschaft gesteuert. Im Folgenden soll untersucht werden, welcher Mechanismen sich Konzerne bedienen, um im Ausland erfolgreich ihr Geschäft (Produkte bzw. Dienstleistungen) zu platzieren.

Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil V –

Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet.

Eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – Teil II –

Wesentlicher Zweck der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Bestandsbewertung für die externe Rechnungslegung. Auch die dem Steuerrecht systemimmanente Zuschlagsberechnung als Kalkulationsmethode baut auf der Kosten- und Leistungsrechnung auf. Während Problembereiche des externen Rechnungswesens (z.B. Rückstellungen) in der Steuerrechtsliteratur häufig thematisiert werden und dazu eine Vielzahl von Veröffentlichungen vorliegt, gibt es nur wenige Darstellungen über die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung und ihre Stellung im betrieblichen Rechnungswesen im Hinblick auf die steuerrechtliche Relevanz.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei Vermögensanlage in auf dem Zweitmarkt erworbene Lebensversicherungen – Abgrenzung zum echten Factoring bzw. unechten Factoring

EStG § 15 Abs. 2, EStG 2002 § 20 Abs. 2 Nr. 6, GewStG 2002 § 2 Abs. 1, EStG 1990 § 23 Abs. 1
BFH-Urteil vom 11. Oktober 2012 – IV R 32/10

II. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1%-Grenze) verfassungsgemäß

§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG
BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 – IX R 36/11

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-02-27
 

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