• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 10/2012

Beiträge

Die KGaA im Internationalen Steuerrecht: Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch natürliche Personen im Rahmen des § 50d Abs. 11 EStG

Im Rahmen des Gemeindefinanzreformgesetzes hat der Gesetzgeber als Reaktion auf das BFH-Urteil vom 19.5.2010 die Regelung des § 50 Abs. 11 EStG eingefügt. § 50d Abs. 11 EStG hat insbesondere den Zweck, die steuerfreie Vereinnahmung von DBA-Schachteldividenden durch natürliche Personen als KGaA-Komplementäre zu verhindern, die von einer KGaA als Muttergesellschaft aus „ausländischen“ Tochterkapitalgesellschaften bezogen werden. Aber auch Dividenden deutscher Tochterkapitalgesellschaften mit Ort der Geschäftsleitung im DBA-Ausland fallen auf der Ebene einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft (z.B. KGaA) grundsätzlich unter das DBA-Schachtelprivileg.

Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften nach dem UmwSt-Erlass 2011 – Teil II –

Die Ausführungen des UmwSt-Erlasses 2011 zu den §§ 3–10, 18 UmwStG (in der Fassung des SEStEG 2006) nehmen einen bedeutenden Umfang im Rahmen des Erlasses ein, da es bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft um ein sehr umfangreiches steuertechnisches Regelungswerk handelt. In der Praxis wird von der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft wegen der steuerlich sehr nachteiligen Rechtsfolgen wie der Verlustvernichtung sehr wenig Gebrauch gemacht. Vorliegender Beitrag beschränkt sich darauf, einen Überblick über die Neuregelung durch die Verwaltung zu verschaffen.

Überschreiten der Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Wertpapierhandel – Teil I

Die in früheren Jahren herangezogenen Kriterien haben nicht in einem ausreichenden Maße eine zufriedenstellende und dem rechtsstaatlichen Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gerecht werdende Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ermöglicht.

Klimaneutralität auf Reisen durch Aufforstungen – steuerliche/bilanzielle Behandlung?

Begriffe wie „Klimaneutralität“ und „CO2-Neutralisierung“ spielen im Alltag eine immer größere Rolle. Nicht erst seit der von der Bundesregierung verkündeten Energiewende ist das so genannte „grüne Gewissen“ ein an Bedeutung zunehmender Faktor bei Kaufentscheidungen. Mit Hilfe von Klimarechnern kann jeder seine persönliche CO2-Verursachung errechnen, sei es im Haushalt, bei einer Autofahrt, bei der Arbeit oder im Urlaub. Häufig werden dabei gleichzeitig Dienstleistungen angeboten, mit denen man seine persönliche CO2-Bilanz verbessern kann.

Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil V –

Die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung, hervorgerufen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung, zur bilanzsteuerlichen Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut einschließlich der Praxisprobleme bei Anwendung der Rechtsgrundsätze.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
BFH-Urteil vom 28. März 2012 – VI R 25/11

II. Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

EStG § 4, § 5, § 16 Abs. 1 und Abs. 2; § 34 Abs. 1 und Abs. 3
BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 – X R 38/10

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-08
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004