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Inhalt der Ausgabe 06/2014

Beiträge

Gedanken zur Zukunft des steuerlichen Risikomanagements im Erlösbereich – Teil II –

Die Verhältnisse im Aufzeichnungsumfeld sind, wie bekannt, in Deutschland (D) und Österreich (Ö) einschließlich der verfahrensrechtlichen Basisbestimmungen so weit gleich geartet, dass eine gemeinsame Sichtweise möglich ist. Der Beitrag beleuchtet aus dieser gemeinsamen Sicht die bestehende steuerliche Umwelt des Risikofeldes Erlöse in Bezug auf verfahrensrechtliche Grundlagen für den Vollzug, auf die technische Realität des Aufzeichnungsbereiches, auf Steuerausfälle und bisherige Gegenmaßnahmen im Rahmen von Prüfungstechnik und Steueraufsicht sowie unter Betrachtung derzeitiger Beispiele für Lösungsansätze.

Hilfestellung bei der Kassenführung durch den steuerlichen Berater – Teil I –

Es wird weiterhin um Steuerreformen gestritten, nachdem sich der evident untaugliche Bierdeckel als populistische Veralberung erwiesen hat. Demgegenüber wird die praxisrelevante Fragestellung, warum Kassen häufig fehlerhaft geführt werden, fast vollständig vernachlässigt.

Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Familienaktiengesellschaften und „kleinen“ Aktiengesellschaften

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) spielt in der steuerlichen Betriebsprüfung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Vielzahl der von Prüfern bei steuerlichen Betriebsprüfungen festgestellten vGAs kommt sicherlich bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) vor. Dagegen sind Feststellungen zu derartigen Ausschüttungen bei Aktiengesellschaften (AG) eher die Ausnahme.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG – Teil I –

Durch das Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008) sind im Wesentlichen Änderungen bei den Hinzurechnungen vorgenommen worden, die dazu beigetragen haben, dass die Bedeutung der Gewerbesteuer sich stark erhöht hat. Ziel und Zweck der Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 GewStG ist die Objektivierung des Gewerbeertrags. Das einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Ergebnis soll so ausgewiesen werden, als ob der Gewerbebetrieb nur mit Eigenkapital arbeiten würde und als ob sämtliche Wirtschaftsgüter Betriebseigentum darstellen. Bei den vorzunehmenden Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG wird vorausgesetzt, dass die hinzuzurechnenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gewinnmindernd behandelt worden sind.

Bodenschätze – Teil IV –

Die Rechtsprechung des BFH hat sich schon seit Jahrzehnten mit den Problemen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Ausbeuteverträge befasst und auch in den letzten Jahren richtungsweisende Entscheidungen getroffen.

Rechtsprechung mit besonderem Blickpunkt der Außenprüfung

Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 – VIII R 25/12

Service

Buchbesprechungen / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-03
 

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