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Inhalt der Ausgabe 05/2011

Beiträge

Außenprüfung bei Privatpersonen – Rechtsgrundlagen eines Schreckgespenstes

Die Außenprüfung bei Privatpersonen ist zweifellos ein Thema mit Zukunft. Die legendären CDs mit Daten verheimlichter Konten vor allem in Liechtenstein und in der Schweiz haben den Gesetzgeber veranlasst, die Kontrollmöglichkeiten im Bereich der „privaten“ Einkünfte durch das StHBG erheblich auszuweiten. Die neue Rechtslage soll nachfolgend dargestellt werden.

Die Bekanntgabe von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen bei unbekanntem Aufenthalt oder bei Inhaftierung im Gefängnis (§ 122 AO)

Ein einfaches Steuerrecht setzt eine Mitwirkung der Steuerpflichtigen voraus. Die allgemein gewollte Vereinfachung des Steuerrechts kann aber bereits an der Bekanntgabe scheitern. Verwaltungsakte müssen bekannt gegeben werden, um wirksam zu werden. Das folgt aus § 124 AO.

Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer – Streitpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten – Teil I –

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bis zum Veranlagungszeitraum 2006 nur dann abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. In diesem Fall waren die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe abziehbar.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

EStG 2001 § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Abs. 4; AO § 42.
BFH-Urteil vom 7. November 2010 – IX R 40/09

II. Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

EStG § 17 Abs. 1 Satz 4.
BFH-Urteil vom 25. November 2010 – IX R 47/10

III. Keine steuerlich begünstigte Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Postbeamten mit einer ehemaligen Telekom-Tochter bei Wiederaufleben des bloß ruhenden früheren Dienstverhältnisses zur Telekom

EStG 2002 § 3 Nr. 9.
BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 – IX R 26/10

IV. Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen – Kenntnis der Oberbehörde dem FA zurechenbar? – Lohnsteueranrufungsauskunft

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 42d Abs. 3 S. 4; § 42e
BFH-Urteil v. 13. Januar 2010 – VI R 61/09

Service

Buchbesprechung / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2011
Veröffentlicht: 2011-05-03
 

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