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Inhalt der Ausgabe 11/2012

Beiträge

Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil I –

Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet.

Durchführung eines z-Tests zur Prüfung der Umsätze – Teil I –

In der Abhandlung wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem die Umsätze eines Unternehmens mithilfe eines so genannten „z-Tests“ geprüft werden können. Bei diesem z-Test werden aus den Tagesumsätzen eines Prüfungszeitraums (zum Beispiel Dreijahreszeitraums) und eines oder zahlreicher Zeitabschnitte (zum Beispiel Quartale) jeweils die Mittelwerte (arithmetische Mittel) errechnet und miteinander verglichen.

Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in der Außenprüfung

Nachdem seit der Einführung des Instruments des Verzögerungsgeldes in die AO durch das Jahressteuergesetz 2009 nunmehr über drei Jahre vergangen sind, gibt es zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte sowie zwei höchstrichterliche Äußerungen hierzu. Dennoch bestehen weiterhin viele ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Verzögerungsgeld.

Rechtsentwicklungen zum Investitionsabzugsbetrag – Teil I –

Steuerpflichtige können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Gebildet werden kann dieser Investitionsabzugsbetrag von Klein- und Mittelbetrieben bestimmter Größenordnung.

Überschreiten der Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Wertpapierhandel – Teil II –

Die in früheren Jahren herangezogenen Kriterien haben nicht in einem ausreichenden Maße eine zufriedenstellende und dem rechtsstaatlichen Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gerecht werdende Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ermöglicht.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 17, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 EStG
BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 – IX R 67/10

II. Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen steuerlich grundsätzlich unbeachtlich

EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1.
BFH-Urteil vom 1. August 2012 – IX R 8/12

III. Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der Nachprüfung, Bindungswirkung

AO § 130 Abs. 2, § 131 Abs. 2, § 163, § 164, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BFH-Beschluss (nach § 126a FGO) vom 12. Juli 2012 – I R 32/11

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-26
 

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