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Inhalt der Ausgabe 06/2011

Beiträge|;

Die Neuregelung der Selbstanzeige

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 17.3.2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz.

Bewertung einer Funktionsverlagerung

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber die Regelung zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen im AStG integriert. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG „hat der Steuerpflichtige den Einigungsbereich auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen“, wenn „auf die verlagerte Funktion Satz 5 anzuwenden [ist], weil für das Transferpaket als Ganzes keine zumindest eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte vorliegen“.

Die Rechnungsumschreibung als unzulässige Rechnungsberichtigung gem. § 14 Abs. 6 UStG – Teil I –

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung nötig. Lautet die Rechnung nicht auf den Leistungsempfänger, so hindert das den Vorsteuerabzug. Daraufhin wird in der Praxis oft eine neue Rechnung mit dem gewünschten Namen als Leistungsempfängers erteilt. Diese Rechnungsumschreibung als sog. Rechnungsberichtigung ist fast immer unzulässig. Sie kann viel Ärger bereiten.

Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer – Streitpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten – Teil II –

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bis zum Veranlagungszeitraum 2006 nur dann abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. In diesem Fall waren die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe abziehbar.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung|;

I. Insolvenzverwaltung als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
BFH-Urteil vom 15. Dezember 2010 – VIII R 50/09

II. Insolvenzverwaltung als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 – VIII R 3/10

Service|;

Buchbesprechung / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2011
Veröffentlicht: 2011-06-06
 

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