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Inhalt der Ausgabe 04/2013

Beiträge

Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil VI –

Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet.

Manipulationspsychologie – Kann Manipulation dauerhaft unsichtbar bleiben? –

Es gilt als gemeine Volksweisheit, dass Gesetzesvollzug dem Verbrechen stets „hinterherhinkt“. So sehen auch öffentliche Studien zum Steuerausfallrisiko ein gewisses Hinterziehungsmaß offenbar als unvermeidlich an und empfehlen, die Konzentration der Besteuerungskontrolle darauf zu legen, die (freiwillige) Tax-Compliance präventiv zu stärken. Dass dabei in einigen Staaten, wie auch in Deutschland, ein genereller Verfall der Steuermoral beklagt wird, findet seine Entsprechung in der Verbreitung immer raffinierterer Manipulationswerkzeuge selbst im Bereich der Apotheken.

Außenprüfung und Mediation

Der Beitrag stellt die Änderungen im Finanzprozessrecht durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und ihre Bedeutung für Außenprüfungsfälle dar. Es wird gezeigt, dass eine außergerichtliche Mediation in Steuersachen ihrem Wesen nach ausgeschlossen und der Mehrwert der Mediation im Finanzprozess unklar ist. Aus der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und dem Amtsermittlungsgrundsatz werden inhaltliche Grenzen der Mediation in Steuersachen hergeleitet.

Die umsatzsteuerliche Organschaft – Voraussetzungen und Rechtsfolgen – Teil I –

Grundsätzlich unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Unternehmer ist dabei gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu verstehen.

Die Personengesellschaft in der aktuellen Rechtsprechung des BFH – Teil I –

Der BFH hat sich in den letzten Jahren mit der Frage, inwieweit Vermittlungsgebühren als Sonderbetriebseinnahmen zu behandeln sind, mit Überentnahmen von Gesellschaftern, mit der Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Sonderbetriebsvermögen, der doppelten Betriebsaufspaltung , einer Genossenschaft als Trägerin des Betriebsunternehmens und Mehrheitsgesellschafterin der Besitzunternehmens, dem Verkauf von Betriebsvermögen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, der teilentgeltlichen Übertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen und der Übertragung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Buchübertragung von Sonderbetriebsvermögen befasst.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Begrenzung der 1%-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an Personengesellschaften durch ihre Gesellschafter

AO § 163, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BFH-Urteil vom 18. September 2012 – VIII R 28/10

II. Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts nicht einkommensteuerbar

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 1 Satz 3; ZPO § 323
BFH-Urteil vom 20. November 2012 – VIII R 57/10

Service

Veranstaltungshinweis

Die Bundessteuerberaterkammer, Berlin, veranstaltet am 13. und 14. Mai 2013 den im Maritim Hotel in Dresden. 51. Deutschen Steuerberaterkongress

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-02
 

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