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Inhalt der Ausgabe 09/2012

Beiträge

Die Ziffernanalyse als Bestandteil zeitgemäßer Prüfungsansätze

Die Ziffernanalyse wird als Prüfverfahren des digitalen Zeitalters von den Finanzgerichten weiterhin skeptisch betrachtet, was auch im Urteil des FG Rheinland-Pfalz wieder klar zum Ausdruck gekommen ist. Demgegenüber fordert Seer in der Verfahrensrechtskommentierung zeitgemäße Prüfungsansätze, damit die Finanzverwaltung ihren Teil dazu beiträgt, eine gesetzmäßige Besteuerung sicherzustellen. Die Vertreter einzelner Steuerpflichtiger beschränken sich in ihren Veröffentlichungen darauf, die Schattenwirtschaft als logische Konsequenz des komplexen deutschen Steuerrechts zu bagatellisieren bzw. den Unternehmern die Kompetenz zur digitalen Manipulation abzusprechen oder Auswege für Steuerhinterzieher aufzuzeigen, wie z.B. die Mitwirkungsverweigerung im Strafverfahren.

Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften nach dem UmwSt-Erlass 2011 – Teil I –

Die Ausführungen des UmwSt-Erlasses 2011 zu den §§ 3–10, 18 UmwStG (in der Fassung des SEStEG 2006) nehmen einen bedeutenden Umfang im Rahmen des Erlasses ein, da es bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft um ein sehr umfangreiches steuertechnisches Regelungswerk handelt. In der Praxis wird von der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft wegen der steuerlich sehr nachteiligen Rechtsfolgen wie der Verlustvernichtung sehr wenig Gebrauch gemacht. Vorliegender Beitrag beschränkt sich darauf, einen Überblick über die Neuregelung durch die Verwaltung zu verschaffen.

Wertpapierverluste im Betriebsvermögen – Teil II –

Die Zugehörigkeit von Wertpapieren zum Betriebsvermögen wird von der Außenprüfung spätestens dann kritisch begutachtet, wenn die jeweiligen Kapitalanlagen mit Verlust verkauft oder auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Denn in der Praxis zeigt sich, dass nach Kurseinbrüchen nicht selten nach Möglichkeiten gesucht wird, den wirtschaftlichen Verlust durch eine Steuerersparnis abzumildern, indem die Wertpapiere – oft nachträglich z.B. im Rahmen der Abschlussarbeiten – als betriebliche Wirtschaftsgüter ausgewiesen werden.

Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil IV –

Die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung, hervorgerufen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung, zur bilanzsteuerlichen Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut einschließlich der Praxisprobleme bei Anwendung der Rechtsgrundsätze.

Zur Feststellung ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsabsicht bei Leerstand von Wohn- und Gewerberäumen sowie bei unbebauten Grundstücken – Teil II –

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen nur dann als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit (Einnahmen aus) einer Vermietung bzw. Verpachtung besteht und diese (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung getätigt werden.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

AO § 89 Abs. 2; FGO § 102.
BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 – IX R 11/11

II. Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

§ 17, § 24 Nr. 2 EStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 – IX R 32/11

III. Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7, § 7 EStG, § 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB
BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 – IX R 2/12

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30
 

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