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Inhalt der Ausgabe 04/2014

Beiträge

eCommerce im www – Können dem Steuerbetrug im Netz keine Grenzen gesetzt werden? Version 2.0 Kleinsendungen aus Drittländern

Die Zuwachsraten im Internethandel sind gewaltig. Nach Expertenmeinung steht der ganz große Boom in Deutschland im Online-Handel jedoch erst noch bevor und Markteintrittsbarrieren gibt es eigentlich keine. An der Aussage hat sich bis zum heutigen Tage nichts verändert. Die Zuwachsraten im eCommerce sind immer noch gewaltig, wie die Umsatzzahlen von Amazon Inc. sowie die Zahlen zum interaktiven Handel zeigen. Der Erfolgstrend des Onlinehandels wurde auch im Jahr 2013 durch ein erneutes Rekordwachstum bestätigt.

Deutung von Zeitreihenauffälligkeiten

Darin, dass mittels Zeitreihenvergleich grundsätzlich die Ordnungswidrigkeit einer Buchführung nachgewiesen werden könne, besteht Einigkeit bei den Finanzgerichten und der AO-Kommentierung. Welche elementare Bedeutung dies für die Besteuerung hat, lässt sich erahnen, wenn ein Viertel aller Streitfälle vor Finanzgerichten Fragen der Schätzung betreffen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der BFH per Beschluss die Rechtsfrage zugelassen hat, ob der Zeitreihenvergleich als Methode zur Gesamtbildprüfung nach § 158 AO und für eine Schätzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO geeignet ist.

Die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung und ihre Stellung im betrieblichen Rechnungswesen – Teil I –

Während Problembereiche des externen Rechnungswesens (z.B. Rückstellungen) in der Steuerrechtsliteratur häufig thematisiert werden und dazu eine Vielzahl von Veröffentlichungen vorliegt, gibt es nur wenige Darstellungen über die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung und ihre Stellung im betrieblichen Rechnungswesen im Hinblick auf die steuerrechtliche Relevanz. Zur Erfassung der Geschäftsvorfälle und der Leistungsvorgänge im betrieblichen Rechnungswesen wird eine bestimmte Terminologie verwendet, deren Grundbegriffe nachstehend erläutert werden.

Die ladungsfähige Anschrift im Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Eine Klage setzt nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus. Ladungsfähige Anschrift ist der tatsächliche Wohnort zur Zeit der Einreichung der Klage. Sie muss zwingend in der Klageschrift enthalten sein. Die Angabe eines Postfachs oder Zustellanweisungen im postalischen Schriftverkehr, wie „per Adresse“, (p.A.) oder „care of“ (c/o), genügen nicht. Es ist die neue, aktuelle Anschrift anzugeben, wenn sich die Anschrift verändert.

Bodenschätze – Teil II –

Die Rechtsprechung des BFH hat sich schon seit Jahrzehnten mit den Problemen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Ausbeuteverträge befasst und auch in den letzten Jahren richtungsweisende Entscheidungen getroffen.

Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung

Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) – Kritische Anmerkung zu BMF v. 24.10.2013 IV A 4 – S 0403/13/10001

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Kursverluste bei Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung und ohne Emissionsrendite

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
BFH-Urteil vom 27. Dezember 2013 – VIII R 42/12

II. Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet

§ 4 Abs. 9 EStG 2009 vom 7.12.2011,
§ 12 Nr. 5 EStG 2009 vom 7.12.2011,
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2009 vom 7.12.2011,
Art. 3 Abs. 1 GG,
§ 52 Abs. 1 Satz 11 EStG 2009 vom 7.12.2011
BFH-Urteil vom 5. November 2013 – VIII R 22/12

Service

Buchbesprechungen / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-24
 

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